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Regelungen ab 3. November
Was ist möglich im Sport?
– Im Freien dürfen Sportarten ausgeübt werden, bei denen es nicht zu Körperkontakt kommt.
Bis zu sechs Personen aus maximal zwei Haushalten dürfen in diesem Fall gemeinsam Sport treiben. – Selbiges gilt für die Ausgangsbeschränkung von 20 bis 6 Uhr, wenn der Aufenthalt im Freien der körperlichen und psychischen Erholung dient.
Was ist nicht möglich?
– Kontakt- und Kampfsportarten wie Fußball, Volleyball, Judo, Tanzen u.ä.
– Indoor-Sportanlagen sind geschlossen (Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmbäder usw.).
– Guppentraining mit mehr als sechs Personen aus zwei Haushalten (auch in Sportarten ohne Körperkontakt)